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Neue Gebühr „Quota allocation fee“ im Rahmen der EU F-Gas-Verordnung

Im Rahmen der Verordnung (EU) 2024/573 und deren Umsetzung in nationales Recht, wird zum 01. Januar 2026 Artikel 17 Absatz 5, 6 wirksam, der die Einführung einer Gebühr für das Inverkehrbringen von F-Gasen vorsieht.

Ab dem 1. Januar 2026 wird für das Inverkehrbringen aller F-Gase eine Zahlung von 3,00 Euro pro Tonne CO₂-Äquivalent fällig. Die Abgabe wird anhand des Treibhauspotenzials (GWP) jedes Produkts berechnet und ist vom Hersteller/Importeur zu entrichten.

Für die gängigsten Kältemittel haben wir die Auswirkung einmal für Sie zusammengefasst:

Neue Gebühr „Quota allocation fee“ – Überblick

 

Da unsere Vorlieferanten die Gebühr ab Januar in ihre Preise einrechnen, werden wir diese Kosten im kommenden Jahr sukzessive in unsere Preiskalkulation aufnehmen und weitergeben müssen. Die Gebühr wird somit Bestandteil des Produktpreises. Aus technischen Gründen können wir die Gebühr nicht separat auf Belegen ausweisen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die Berücksichtigung dieser Information. Auch unter den Bedingungen einer in den kommenden Jahren zunehmend knapper werdenden F-Gas-Quote werden wir alles daransetzen, Ihnen auch in den kommenden Jahren eine zuverlässige und sichere Versorgung mit Kältemitteln zu gewährleisten.

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