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F-Gase Verordnung

Revision der F-Gase-Verordnung

Aktueller Status quo

Die nachfolgenden Informationen stammen aus den Änderungen des Europäischen Parlaments vom 30. März 2023 zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über fluorierte Treibhausgase und dienen zu Ihrer Information und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen im Rahmen des EU Entscheidungsprozesses in den kommenden Monaten vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen & Irrtümer vorbehalten.

Christof Fischer GmbH, Stand 14.04.2023

Komissionsvorschlag zur Revision der F-Gase-Verordnung

Basis für die aktuellen Verhandlungen zur Revision der F-Gase-Verordnung bildet der Vorschlag der EU-Kommission vom 5. April 2022. Dieser sieht vor: 

  • Steilerer Phase-Down Prozess zur Reduzierung der F-Gase
  • Verschiedene Verwendungsverbote in den nächsten 6 Jahren
  • Mit der Revision verfolgt die EU den Plan sicherzustellen, dass F-Gase nur noch dann in neuen Geräten verwendet werden, wenn es keine geeigneten Alternativen gibt. 
  • Leichtere Vorgaben für Zoll- und Überwachungsbehörden gegen den Handel mit illegalen F-Gasen und Ausrüstungen vorzugehen.

Dieser Vorschlag wurde zwischenzeitlich vom europäischen Parlament diskutiert und mit diversen Änderungen am 30. März verabschiedet. Nachfolgend zeigen wir Ihnen die aktuell in der letzten Verhandlungsrunde zwischen Kommission, Parlament und Ministerrat diskutierten Positionen auf. 

Meilensteine des Parlaments-Entwurfs
 

Timeline Phasedown
 

2024
  • Verbot von Ortsfeste Kühl- & Gefriergeräte mit F-Gasen
  • 18% weniger Quote
2025
  • Verbot von Haushalts Kühl -& Gefriergeräte mit F-Gasen
  • Verbot von ortsfesten Kälteanlagen (Ausnahme unterhalb -50 °C) mit F-Gasen
  • Verbot von Wartung & Instandhaltung GWP > 2.500 (Ausnahme unterhalb -50 °C)
2026
  • Verbot von Plug-In Raumklimageräte mit F-Gasen
2027
  • Verbot von Split-Klima (< 3kg Füllmenge) mit F-Gasen
  • Verbot von ortsfesten Kälteanlagen (Inklusive unter -50 °C) mit F-Gasen
  • 60% weniger Quote
2028
  • Verbot von Split-Klima (bis 12 kW) mit F-Gasen
  • Verbot von Split-Klima (12…200 kW) GWP >750
  • Verbot von Split-Klima (> 200 kW) mit F-Gasen
2029
  • Verbot von Transportkühlung mit F-Gasen
  • Verbot von mobilen Klima-Anlagen (Schiffe, Busse & Bahnen) mit F-Gasen
  • 70% weniger Quote
2030
  • Verbot von Wartung & Instandhaltung GWP > 150 (Ausnahme unter -50 °C)

Positionen EU-Ministerrat

Die am 5. April verabschiedeten Positionen mit denen der EU-Rat in die Trilog Verhandlungen geht zielen auf eine etwas weichere Revision der Verordnung ab und beinhalten u.a.:

  • Leicht moderateren Phase-down Prozess
  • Lockerung der vorgeschlagenen Verbote. Bspw:
    • Verbot neuer stationärer Kälteanlagen ab 2025 nur noch für F-Gase mit einem GWP > 2500
    • Kein Service- und Wartungsverbot von Bestandsanlagen mit F-Gasen mit einem GWP > 150
  • Änderungen in der Zeitachse für Verbote
    • Split-Geräte > 12 kW 2029/2033
    • Plug-In Raumklima 2027
    • Split-Klima 2025
  • Einschränkungen bei Verboten
    • Self-Contained Units mit GWP < 150
    • Teilweise GWP < 750 wenn dies Sicherheitsanforderungen notwendig machen
    • GWP < 150 Splitgeräte < 12 KW

Verschärfter Phase-down-Prozess
 

Phase-Down-Prozess

Zeitplan

  • Frühjahr 2022 kam der Revisionsvorschlag von der Europäischen Kommission
  • 30. April 2023 Verabschiedung des Vorschlags im Europäischen Parlament
  • 5. April 2023 Verabschiedung des Vorschlags des Europäischen Ministerrats
  • April & Mai 2023 Verhandlungen & Abstimmung von Kommission und EU-Rat
  • Inkrafttreten der neuen F-Gase-Verordnung voraussichtlich im 3. Quartal 2023

Wie geht es weiter?

Wie geht es weiter
  • April & Mai 2023 Verhandlungen & Abstimmung von Kommission und EU-Rat
  • Inkrafttreten der neuen F-Gase-Verordnung voraussichtlich im 3. Quartal 2023

In den kommenden Wochen werden die Positionen von Kommission, Parlament und Ministerrat im sogenannten "Trilog" verhandelt. Ein Ergebnis über die neue Verordnung ist bis Ende Mai zu erwarten.

Wie der Entscheidungsprozess innerhalb der EU funktioniert zeigt dieses Video der ARD anschaulich in wenigen Minuten.

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